Erfurt: Stadt erwägt Pachtzahlungen

Stadt plant für die Nutzung kommunaler/öffentlicher Flächen , dass die „symbolische Nutzungsgebühren“ durch Pachtzahlungen in Höhe von 20% des Bodenwerts ersetze werden sollen.

Stadt beruft sich auf die Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung, wonach die verbilligte Überlassung kommunaler Flächen unzulässig sei, doch seine Ausnahmen möglich, wenn öffentliches Interesse bestehe, so wie bei Integrations- und Bildungsarbeit oder Umweltschutz. So eine „Unterwertüberlassung“ brauche eine spezielle Förderrichtlnie.

-> Dafür stellen gerade einige Gärten Anträge. Grüne unterstützen.

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