Clusterverfahren/Antrag auf Erbpacht für den Prinzessinnengarten

[…]Die Grünen-Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat mich angerufen und mich informiert, dass sie für das derzeit laufende Clusterungsverfahren des Senats einen Antrag in der BVV einbringt. Die sogenannte Clusterung wird darüber entscheiden, wie in Zukunft mit Flächen im öffentlichen Eigentum wie der des Prinzessinnengartens umgegangen wird. Es gibt verschiedene Einteilungen in diesem Verfahren, manche sehen die Nutzung durch Bezirke und Senat vor, manche den Verkauf und manche Konzeptverfahren. Im Sommer soll das Verfahren abgeschlossen sein. Wir hatten in den Protokollen zum Beteiligungsverfahren und auch in öffentlichen Veranstaltungen zu dem Thema im Rahmen der Nachbarschaftsakademie schon einmal auf dieses Verfahren hingewiesen und auch darauf, dass die Zuordnung für Kreuzberg in diesem Frühjahr stattfindet und von Bezirksseite auch der Wunsch geäußert wurde, von Seiten des Prinzessinnengartens Ideen zu entwickeln, die den Bezirk unterstützen und eine Verkaufsperspektive vermeiden. Wenn man Einfluß auf die Clusterung nehmen will, dann muss dies jetzt geschehen. Aufgrund dieses Zeitdrucks, so mein Eindruck, ist die Grünen-Fraktion jetzt aus eigener Initiative tätig geworden. 

Der Antrag der BVV-Fraktion der Grünen sieht vor, durch das Bezirksamt prüfen zu lassen, ob eine Einordnung der Fläche am Moritzplatz in die Vermarktungsperspektive 3 (Erbpacht) möglich ist, um damit einen langfristigen Erhalt des Gartens zu ermöglichen. Insbesondere sollen dadurch die positiven Auswirkungen auf Nachbarschaft und Bezirk (Bildung, Soziales) gesichert werden. 
Mit diesem Antrag ist keine Vorentscheidung für die Haltung des Bezirks verbunden. Es handelt sich zunächst nur einen Prüfungsauftrag, der feststellen soll, ob eine Erbpachtlösung überhaupt von Bezirksseite umsetzbar wäre. Auch ist zu beachten, dass die Haltung des Bezirks keineswegs ausschlaggebend ist für um die Einstufung durch den Portfolio-Ausschuß des Senats, der letztendlich die Entscheidung zu den Flächen trifft (bzw. wenn hier kein Konsens herrscht, entscheidet der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses).[…]