Grow Up Augsburg kann wohl unter die Fittiche der Stadt schlupfen

(Gu, mail, 5.8.)
Spätestens 2017 wird ja wahrscheinlich Schluß  sein mit dem Kulturpark West,
die ja unsere Verpächter sind. Da die Kommunikation mit denen eh schon eher
schwierig ist – vor Überraschungen ist man keineswegs sicher – , wollen wir als
bald als möglich direkt unter die städtischen Fittiche. Diesbezüglich haben wir
auch schon mit der Leiterin des Grünordnungsamtes geredet, Frau Vedder, die
Du ja auch kennengelernt hast. Sie ist offensichtlich auf unserer Seite. Deshalb
kam die Antwort auf unsere Frage, wie wir es rechtlich und vertraglich regeln
könnten, ziemlich prompt.

Sehr geehrte Frau Klink,
ich habe mich mit meinen Kollegen in ihrer Angelegenheit beraten und möchte Ihnen Folgendes empfehlen:
Für eine Verpachtung des Geländes von Grow up  müsste seitens des Bauordnungsamtes ein Antrag auf Befreiung
geprüft werden, der von Ihrem Verein zu stellen wäre. Darin wäre zu beantragen, dass aus der öffentlichen Grünfläche
ein näher für den Verein abgegrenzter Teilbereich aus der öffentlichen Grünfläche als „private Grünfläche der Stadt Augsburg“
herauszulösen wäre. Diese „private Grünfläche“ würde zeitlich befristet mit Vertrag von Grow up angepachtet werden
(Verpächter: Liegenschaftsamt, Nutzungsart: Grabeland). Eine Fußwegeverbindung im Bereich dieser Pachtfläche wäre der
öffentlichen Nutzung weiterhin vorbehalten (wahrscheinlich Zaunabgrenzung erforderlich).
Ich rate Ihnen daher, einen gemeinsamen GT mit  – dem Bauordnungsamt – dem Stadtplanungsamt (Herr Käsmaier)
und dem Liegenschaftsamt zu erbitten, um diese Möglichkeiten zu erörtern
Aus der Sicht der AGNF ist es nicht möglich, im Rahmen einer Sondernutzungsgenehmigung zu arbeiten, da wir ansonsten
aufgrund des Gleichbehandlungsprinzipes und aufgrund vorhandener Umweltausschussbeschlüsse Probleme bekommen würden.
Daher wäre eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes und ggf. eine Ausgleich der wegfallenden Fläche durch die AGS
an anderer Stelle (GT mit AGS außerdem erforderlich) aus unserer Sicht das Mittel der Wahl.