CHECKLISTE: Antragsbearbeitung
Ø Gudrun prüft die Anträge und gibt diese mit ihrer Einschätzung und Empfehlung an Christa weiter.
Ø Antrag geht zur Bearbeitung an N.N., diese prüft, ob aktueller Freistellungsbescheid vorliegt. Wenn nicht, muss dieser angefordert werden. Ohne aktuellen Freistellungsbescheid (Datum prüfen!) darf keine Fördersumme überwiesen werden.
Zur Info: Ein vorläufiger Freistellungsbescheid ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig, der „normale“ Freistellungsbescheid ab Ausstellungsdatum 5 Jahre. Den Freistellungs-bescheid hier ablegen.
Ø N.N. schreibt Fördervereinbarung und legte diese Christa zur Unterschrift vor.
Ø N.N. schickt Fördervereinbarung an Antragsteller und überweist die Fördersumme.
Falls im Antrag keine Bankverbindung angegeben ist, Mittelanforderung beilegen.
Ø Kontaktdaten an Ingrid weiterleiten zur Aufnahme in AdressPlus.
Ø Bewilligungsschreiben kopieren und mit dem Freistellungsbescheid und dem Antrag im Ordner „Projektförderung“ ablegen. (Das kann in Zukunft auch anders organisiert werden)
Ø Projekt in Excel-Liste geförderte Projekte eintragen. Diese Liste wird 1 x im Quartal an Jens, (Shimeles ?) und Henner geschickt.
Ø Regelmäßig prüfen, ob Zuwendungsbestätigungen eingegangen sind. Die Bescheinigungen prüfen, ob diese den gesetzlich vorgegebenen Vorschriften entsprechen.