Der Senat hat heute auf Vorlage von Senatorin Ute Bonde das #Kleingartenflächensicherungsgesetz beschlossen.
Damit werden die rund 56.280 Kleingärten auf landeseigenen Flächen langfristig geschützt. Die Anlagen sind wichtige Orte der Erholung, des sozialen Miteinanders und der Artenvielfalt.
Senatorin Ute Bonde: „Unsere Kleingartenanlagen sind grüne Oasen mitten in der Stadt – Orte der Erholung, des sozialen Miteinanders und der Artenvielfalt. Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass diese Freiräume auch künftig geschützt werden.“
Das Gesetz stellt klar, dass Kleingartenflächen auf landeseigenen Grundstücken nur in eng definierten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses in Anspruch genommen werden dürfen.
Wenn eine Anlage aufgegeben wird, müssen gleichwertige Ersatzflächen in der Nähe bereitgestellt werden. Außerdem werden Kleingartenorganisationen wie der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. künftig frühzeitig in entsprechende Verfahren einbezogen.