CHECKLISTE: Antragsbearbeitung 2

CHECKLISTE: Antragsbearbeitung

Ø      Gudrun prüft die Anträge und gibt diese mit ihrer Einschätzung und Empfehlung an Christa weiter.

Ø      Antrag geht zur Bearbeitung an N.N., diese prüft, ob aktueller Freistellungsbescheid vorliegt. Wenn nicht, muss dieser angefordert werden. Ohne aktuellen Freistellungsbescheid (Datum prüfen!) darf keine Fördersumme überwiesen werden.
Zur Info: Ein vorläufiger Freistellungsbescheid ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig, der „normale“ Freistellungsbescheid ab Ausstellungsdatum 5 Jahre. Den Freistellungs-bescheid hier ablegen.

Ø      N.N. schreibt Fördervereinbarung und legte diese Christa zur Unterschrift vor.

Ø      N.N. schickt Fördervereinbarung an Antragsteller und überweist die Fördersumme.

Falls im Antrag keine Bankverbindung angegeben ist, Mittelanforderung beilegen.

Ø      Kontaktdaten an Ingrid weiterleiten zur Aufnahme in AdressPlus.

Ø      Bewilligungsschreiben kopieren und mit dem Freistellungsbescheid und dem Antrag im Ordner „Projektförderung“ ablegen. (Das kann in Zukunft auch anders organisiert werden)

Ø      Projekt in Excel-Liste geförderte Projekte eintragen. Diese Liste wird 1 x im Quartal an Jens, (Shimeles ?) und Henner geschickt.

Ø      Regelmäßig prüfen, ob Zuwendungsbestätigungen eingegangen sind. Die Bescheinigungen prüfen, ob diese den gesetzlich vorgegebenen Vorschriften entsprechen.