Versicherungen Stiftungsgemeinschaft anstiftung & ertomis gGmbH

Versicherungen Stiftungsgemeinschaft anstiftung & ertomis gGmbH
Versicherungsmakler: Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, Klingenbergstr. 4, 32758 Detmold
Unsere Ansprechpartnerin: Jana Blome, Tel.: 05231 603-353, Telefax: 05231 603-60353,
E-Mail: jana.blome@ecclesia.de, http://www.ecclesia.de

Im Januar erhalten wir von der Ecclesia-Versicherung die Formulare für die jährliche Veränderungsmeldung. Basis dafür ist die Inventarliste. Diese Liste wird laufend ergänzt.

Inventar-Feuer-Leitungswasser-/Einbruchdiebstahl-Versicherung
Versicherungsschein-Nr.: SK 1069227 0001

Gesamtjahresprämie: 284,27 Euro

Versicherungsbeginn: 05.10.1992, verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Umfang des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl, weiterhin für Schäden durch Leitungswasser und Sturm

Versicherungssumme:                                                                               je 297.000,00 €

Als Versicherungsort gelten die eigenen, gepachteten oder genutzten Gebäude oder Räumlichkeiten des Versicherungsnehmers.

Was ist versichert? Versichert sind einschl. fremden Eigentums:

Ø      Die gesamte Einrichtung einschließlich Kult- und Kunstgegenstände – zum Neuwert.

Ø      Vorräte aller Art, Waren, Halb- und Fertigfabrikate, Roh- und Betriebsstoffe sowie lebendes Inventar zum Wiederbeschaffungspreis.

Ø      Persönliches Eigentum und eingebrachtes Gut der Betriebsangehörigen einschließlich aller haupt-, neben- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter, Praktikanten, Gäste etc., soweit dafür keine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.

Nicht mitversichert sind:

Ø      zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, ohne Krankenfahrstühle

Ø      privater Hausrat in abgeschlossenen Wohnungen der MitarbeiterInnen

Ø      Geld und Geldeswerte, Schmuck, Wertpapiere und sonstige Wertsachen, es sei denn sie sind zur Verwahrung übergebe


Verschlussvorschriften für Bargeld in der Einbruchdiebstahl-Versicherung:

Bei kleineren Beträgen – bis 2.600,00 Euro – reicht es aus, wenn diese unter einfachem Verschluss aufbewahrt werden, d.h., dass das Behältnis selbst gegen die Wegnahme gesichert ist. Dabei handelt es sich in der Regel um einen verschlossenen Schrank, einen verschlossenen Schreibtisch oder eine angedübelte Kassette. Der Schlüssel zu diesem Behältnis darf sich nicht im gleichen Raum befinden, nach Möglichkeit auch nicht im gleichen Gebäude.

Versicherungsorte: Daiserstraße 15, Vorder- und Rückgebäude, 81371 München
Raum Nr. 7, Geisstr. 2, 37073 Göttingen (im Göttinger Umwelt- und Naturschutzzentrum e.V.)