Schlagwort: Bürgerbegehren

  • München Allach: Bürgerversaamlung fordert Konzept für urbane Gärten und Ansprechpartner

    (alerts)

    Für den 23. Stadtbezirk soll ein Konzept für urbane Gärten entwickelt und in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) umgesetzt werden. So zumindest lautet die Forderung in einem Antrag der Bürgerversammlung, der mehrheitlich so angenommen wurde. „Städtische Flächen sollen zum Anbau von Nutz- und Zierpflanzen innerhalb von Siedlungsgebieten oder in deren direktem Umfeld gärtnerisch genutzt werden können“, heißt es in dem Antrag. „Diese Kleingärten können alle im Stadtteil Allach-Untermenzing gemeldeten Bürger nutzen. Bürger, Kindertagesstätten oder Schulen können Patenschaften für Kleingärten oder für ein Beetgefäß übernehmen.“

    Interkulturelle Öffnung der Gärten

    Das Konzept solle unter anderem eine Strategie zum ökologischen Gärtnern, zur interkulturellen Öffnung der Gärten und zur Schaffung „Grüner Bildungsorte“ sein. Die Landeshauptstadt München müsse einen Ansprechpartner für „Urban Gardening“ benennen. „Dieser soll Mittler zwischen Akteuren der urbanen Gärten sein und die Verwaltung ressortübergreifend für das Thema sensibilisieren.“ Mögliche Orte könnten dem Antrag zufolge städtische Grünanlagen und öffentlich Plätze, zum Beispiel der Josef-Schnetz-Platz, der Diamalt-Park und der Oertelplatz, sein. Aber auch kleinere Flächen in Siedlungsgebieten oder Bushaltestellen, Beetgefäße, begrünte Dächer oder Vertikalgärten könnten genutzt werden.

    Nachhaltige Bewirtschaftung

    Unter „Urbanem Gartenbau“ versteht man eine meist kleinräumige, gärtnerische Nutzung städtischer Flächen, die zum Anbau von Nutz- und Zierpflanzen, wie etwa Gemüse-, Obst-, Blumen- und Kräutergärten genutzt werden. Dabei geht es vor allem um eine nachhaltige Bewirtschaftung, eine umweltschonende Produktion sowie den bewussten Konsum der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Die Gärten, so ist die Idee, sollen Raum zur aktiven Erholung und zum Stressabbau bieten und den Gemeinschaftssinn sowie die sozialen Kontakte zwischen den Bürgern fördern.

    „Rückbesinnung auf die Natur“

    „Soziale Kontakte an der frischen Luft vermindern psychische Langzeitschäden infolge von Isolierung in Zeiten der Pandemie“, heißt es in dem Antrag weiter. „Kinder lernen abseits der virtuellen Welt die Rückbesinnung auf die Natur.“ Zudem fordere der Anbau von Obst und Gemüse den Bezug der Bürger zu einer saisonalen Ernährung. Zudem würden urbane Gärten einen wertvollen Lebensraum für Tiere und Pflanzen bieten und sich positiv auf das Kleinklima auswirken.

    https://www.wochenanzeiger-muenchen.de/allach-menzing/zierpflanzen-in-der-stadt,136558.html

    (mehr …)

  • Bürgerentscheid gegen Gartenprojekt

    (alerts)

    Bürgerentscheid gegen die Keimzelle scheitert

    Es ist ein Rückschlag für die BI, aber nicht das Ende ihres Engagements – 12.07.2019 21:00 Uhr

    STEIN – Die Bürgerbeteiligung ist an formalen Fehlern gescheitert. Der zweite Teil der Fragestellung für die Listen fiel bei der juristischen Prüfung durch. BI-Sprecher Gerd Herbst kündigt an: „Dann sammeln wir halt noch mal Unterschriften.“

    //www.nordbayern.de/region/fuerth/burgerentscheid-gegen-die-keimzelle-scheitert-1.9098657#inline-content-de.nordbayern.content.image.AspectedImagePolicy@2c4c59f4„> „Steiner Keimzelle im Wiesengrund sofort stoppen“: Die protestierenden Bürger sehen hinter dem Vorhaben unter anderem ein Kommerzprojekt.
    „Steiner Keimzelle im Wiesengrund sofort stoppen“: Die protestierenden Bürger sehen hinter dem Vorhaben unter anderem ein Kommerzprojekt. © André De Geare


    Das Bürgerbegehren „Erhalt der Flächen für den Artenschutz statt ‚Steiner Keimzelle‘“ ist nicht zulässig. Zu dieser Entscheidung ist der Steiner Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung gelangt, er folgte damit der rechtlichen Auffassung des Landratsamts, das formale Fehler in der Fragestellung moniert hatte. Für die Bürgerinitiative (BI) hinter dem Begehren ist das ein Rückschlag, aber nicht das Ende ihres Engagements. 1650 Unterschriften hatten sie zusammenbekommen.

    „Dann sammeln wir halt noch einmal Unterschriften“, erklärt Gerd Herbst, einer der BI-Sprecher. Von der negativen Einschätzung der Rechtsaufsicht im Landratsamt habe er erst wenige Minuten vor Beginn der Stadtratssitzung erfahren. Die Begründung könne er zwar nicht nachvollziehen, dagegen zu klagen sei für die BI allerdings keine Option: „Wir sind eine kleine Stadt. Da redet man miteinander und klagt nicht“, so Herbst.

    Dass es sich die Stadträte zu leicht gemacht haben, kann man nach den über zweistündigen Beratungen nicht behaupten. Mitunter erweckte die Diskussion den Anschein eines juristischen Proseminars. Während der CSU-Stadtrat und zweite Bürgermeister Bertram Höfer Verwaltungsgerichtsurteile heranzog, die bei der Bewertung von Bürgerbegehren eine „wohlwollende Bewertung“ einforderten, verwies Bürgermeister Kurt Krömer auf die für ihn bindende Rechtsauffassung des Landratsamts.

    Die dortigen Juristen haben sich an der zweiten Teilfrage des Bürgerbegehrens gestoßen. Mit folgender Fragestellung hatte die BI in den vergangenen Wochen Unterschriften gegen das im Rednitzgrund geplante Projekt gesammelt: „Sind Sie dafür, dass das Bauleitverfahren ‚Steiner Keimzelle‘ (Ausbau des Wegenetzes und Flächenausweisung für Urban Gardening) unverzüglich eingestellt und anstelle dessen ein artenschutzverträgliches Konzept unter Beteiligung der Steiner Bürger für das Gebiet entwickelt wird?“ Der zweite Teil fiel bei der juristischen Prüfung durch, weil er „nicht konkret genug und sehr dehnbar“ (Krömer) sei.

    Störender Widerspruch

    SPD-Stadtrat Walter Nüßler, selbst Jurist, bemängelte zwar die Qualität der Begründung, er kommt nach eingehender Überlegung aber zu demselben Schluss wie das Landratsamt. „Es tut mir leid, dass hier die Bürgerbeteiligung an einer Formalie scheitert, aber juristisch ist das unumgänglich.“ Ihm fehlt weniger die sprachliche und logische Klarheit der zweiten Teilfrage, sondern ihn stört ein Widerspruch: Die BI wolle ein verbindliches Konzept, lehne aber gleichzeitig das dafür notwendige Bauleitverfahren ab.

    Am Ende entschied der Stadtrat gegen die Stimmen von Agnes Meier (FDP), Dietmar Oeder und Hubert Strauss (beide Grüne), das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Während Oeder und Strauss vor einer „Jurikratie“ warnten, die Politikverdrossenheit fördere, fand Meier mit ihrer Forderung, dann eben nur eine Teilfrage des Begehrens zuzulassen, kein Gehör. Einig waren sich die BI-Vertreter, die zu Beginn der Sitzung ihr Konzept vorgestellt hatten, und die Stadträte, weiter das Gespräch zu suchen. „Unsere Ziele liegen nicht weit auseinander“, so Gerd Herbst. „Und nur zusammen kann etwas richtig Gutes entstehen.“ (mehr …)