(Projektbesuch)
Der Interkulturelle Stadtteilgarten in Rosenheim ist auf einer Fläche, die die Stadt einer Brauerie abgekauft hat. Den Garten gibt es seit 2007. Die allermeisten Gärtner*innen sind alt (70plus), ein 18-jähriger Gärtner ist dabei. Der Garten ist rolli-gerecht, es gibt sogar eine Toilette, die auch Menschen, die im Rollstuhl sitzen, nutzen können. Es sind 18 Familien, die hier dabei sind (auch im Verein), doch die wenigsten gärtnern noch. Deshalb gibt es recht wenige Beete. Die Mitglieder nutzen den Garten gerne, um hier im Grünen zu sitzen, zum Kaffeetrinken und zum Grillen. Alle zwei Wochen gibt es „Gemeinschaftsgrillen“.
Der Mitgründer des Gartens ist auf der Suche nach einer Person oder mehreren Personen, die die Orga-Arbeiten übernehmen würden, doch noch gibt es hier keine Lösung. Sie hatten durch Corona mehr Zulauf, doch – wenn ich das richtig verstanden habe – ist da niemand neu in den Verein eingetreten. Er macht Werbung durch Flyer, Zeitungsartikeln, Mund-Zu-Mund.
Sie vermieten den Garten oft für Feste aus der Nachbarschaft (20 Euro/Tag), so wollen sie den Garten mehr Leuten zur Verfügung stellen als nur ihrer Gruppe. Dieses Jahr war der Garten schon 11 mal vermietet. Das gefällt nicht allen Gärtner*innen. (mehr …)
Schlagwort: IG Rosenheim
-
Rosenheim: Interkultureller Stadtteilgarten vermietet den Garten oft für Grillfeste
-
IG Rosenheim öffnet sich
(Gu, Mail)
Ja, den Garten gibt es noch und der hat sich eigentlich ganz gut entwickelt. Wir sind jetzt 16 Familien, aber manchmal ist es schwierig, alle unter einen Hut zu bringen. Denn wenn mal was zu tun ist, sind alle vorher recht begeistert, aber im Ernstfall ist man froh, wenn wenigstens 2 Leute helfen. Aber so geht es wohl machen Vereinen…..
Wir haben auch vor, die Mietdauer zu begrenzen und werden das bei der nächsten Versammlung auch besprechen. Sonst besteht die Gefahr, dass manche Mitglieder der Meinung sind (sein könnten), dass der Garten ihnen selbst gehört :-)) Welche Erfahrungen dazu haben Sie?
Wir vermieten den Garten jetzt auch seit 2 Jahren fremd, d. h. dass Mitbürger des Stadtteiles den Garten anmieten können, um darin Feste zu feiern.