Schlagwort: neues Grundstück

  • Frankfurt: Frankfurter Garten hat voraussichtlich neues Grundstück

    (Mail)

    Unser Garten ist immer noch an seinem alten Standort. Auf unserem jetzigen Platz haben wir noch eine Duldung bis die Deutsche Bahn mit ihrer Baustellenvorbereitung beginnt. Die Nutzung eines neuen, etwa 500 Meter entfernt liegenden, Grundstück wurde uns von der Stadt Frankfurt am Main in Aussicht gestellt. Über die Nutzungsmöglichkeit der wesentlich kleiner Brachfläche stehen wir derzeit noch in Verhandlung. Wir hoffen auf einen Gestattungsvertrag für ein Jahr mit hoffentlich automatischer Verlängerung. Unterstützung für den Umzug haben wir bislang leider nicht gefunden. Ein Förderantrag durch das Grünflächenamt wird derzeit geprüft. (mehr …)

  • München: Garten der Kulturen hat neues Grundstück!

    (Mail)

    ja ist seid diesem Jahr aktiv in Aubing.
    Geerntet haben wir am WE.
    Auf dem Gelände ist auch ein Künstlerhausprojekt von mir [Ahmed C.] welches sich gut entwickelt.

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  • Essbare Stadt Borken bekommt weiteres Grundstück

    (Gu aus Antrag/Antworten)

    Direkt gegenüber des bisherigen Grudnstücks eines der GGs der Essbaren Stadt Borken wird die Fläche frei. „Es gibt eine
    ordentliche Komposttoillette, eine Gartenhütte, ein Gewächshaus, mehrere Obstbäume und am wichtigsten, einen Brunnen!
    Bisher wird unser Garten durch die kommunale Stadtbegrünung mittels Wassertanks beliefert, die
    mit Regelmäßigkeit bzw. Zuverlässigkeit nicht viel am Hut haben. […]
    Es handelt sich hier um eine Fläche von ca. 250m².
    Um weitere Naturfreunde zu finden, wollen wir hier zusätzlich noch vier Beetparzellen und drei
    Hochbeete errichten, die dann von Interessenten bewirtschaftet werden können.

    Es geht hier nur um die Gegenstände auf dem Gelände, die vom Vorbesitzer abgekauft werden sollen. (Wasserpumpe, Gartenhaus, Geräteschuppen, Gewächshaus, Toilettenhaus)
    Der Vertrag ist unbefristet.

    Was für eine Flächennutzungskategorie ist das? Gibt es Auflagen, was dort passieren kann oder auch nicht?

    Es ist eine Brachliegende Fläche der Stadt Borken, die vor Jahrzenten an einzelne Besitzer aufgeteilt wurde, um dort private Selbstversorgung zu betreiben. Es ist reines Garten/Ackerland ohne genauere Auflagen. Es ist KEIN Bauland.

    Wer will die Fläche kaufen?Die Stadt Borken Der Verein? Kauft nur die Gegenstände (s.o.). Geht diese dann in das Vereinsvermögen über? Wie wird sichergestellt, welche Nutzungen dann dort stattfinden können?Über den Pachtvertrag der Stadt Borken, wie bereits mit dem vorhandenen Grundstück geschehen. Soll es immer eine Freifläche bleiben z.B.?Ja.

    Wie teuer ist die Fläche (Gesamtsumme)?Es geht hier nur um die Gegenstände im Wert von 2000€. Wenn wir die nicht kaufen, lässt die Stadt Sie verschrotten und wir haben nur reines Ackerland ohne die notwendigen Anlagen.

    Wie finanzieren Sie diese Summe und was passiert, wenn die Summe nicht zusammen kommt?Die Stadt hat uns vorgestern zugesagt, 500€ zu dazu zu schießen. Weitere 350€ kommen aus unserem Verein. Ggf. weitere 150€ durch die Mitgliederversammlung oder Spenden.

    Wenn die Summe nicht zusammen kommt, bleibt alles beim alten und der Garten wird an eine andere Privatperson abgetreten.

    Wie offen wäre der Zugang, wenn der Verein dort den Gemeinschaftsgarten ausweitet?

    Wir müssen momentan unseren Garten mit einem Zahlenschloss absichern. Wir sind dieses Jahr Opfer von starken Vandalismus geworden und lassen deshalb nur noch Mitglieder rein. Mitglied werden kann jeder kostenlos. Wir sind ein offener gemeinnütziger Verein.


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  • Hechtgrün Dresden kann sich vergrößern

    (Gu, Mail)

    Die Förderung konnte wie geplant in die Materialien für ein neues Dach investiert werden. Außerdem konnten wir, nach unserem Umzug, neue Strukturen im Garten anlegen. Vor allem die neuen Hochbeete und die Wassercontainer haben aus der vormaligen Schotterfläche einen schönen Garten gemacht. Mittlerweile konnten wir im hechtgruen über 40 Mitglieder für das Projekt und den Verein begeistern. Zum Abschluss der Gartensaison gab es dann auch nochmal zwei tolle Entwicklungen, die uns mit viel Vorfreude ins neue Jahr blicken lassen: Von einem Nachbarhaus können wir das Regenwasser in unsere Container ableiten und die DB hat uns ein weiteres direkt angrenzendes Grundstück zum Gärtnern verpachtet (mehr …)

  • IG Rostock steht vor unklarer Zukunft

    (Gu aus RSS)

    Interkultureller Garten in Gefahr

    Derzeit steht nichts minder auf dem Spiel als der Fortbestand des Ehrenamts- und Gemeinschaftsprojektes und Rückzugsraumes „Interkultureller Garten Rostock“. Doch der Reihe nach: Seit 2011 gibt es den Interkulturellen Garten (IKG) auf dem ehemaligen Schulgartengelände am „Groten Pohl“. Seither haben hier zahlreiche Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur viele gemeinsame und schöne Stunden beim Gärtnern, Genießen der Natur, Backen von Brot und Pizza, Musizieren oder einfach nur im gemütlichen Beisammensein verbracht. Die Bedeutung für einen solchen Treffpunkt, der für alle Menschen ein Aufenthaltsort ohne Angst und Ausgrenzung ist, hat die Rostocker Bürgerschaft 2016 mit einem Beschluss unterstrichen. In dem Beschluss wird festgestellt, dass dem Rostocker IKG, der einer von wenigen in Deutschland ist, eine besondere Bedeutung im Stadtleben zukommt. Dies alles könnte bald Geschichte sein.

    Auch die Verleihung des Richard-Siegmann-Preises im vergangenen Jahr findet ihre Begründung hierin. Und die Bedeutung des IKG als wichtiges Naturelement im innerstädtischen Bereich, mit seiner Blütenvielfalt als Rückzugsort für die immer stärker bedrohten Insekten und Vögel, ist wegen der extensiven, ökologischen Bewirtschaftung unseres Gartens nicht außer Acht zu lassen. Deshalb soll ihm im Bebauungsplan für die zukünftige Wohnbebauung des „Groten Pohls“ – durch neuerliche Bürgerschaftsbeschlüsse erneut bekräftigt – ein Platz eingeräumt werden, wenn auch innerhalb der Fläche etwas verschoben.

    Der Beschluss der Bürgerschaft im letzten Jahr hatte alle interkulturellen GärtnerInnen Rostocks aufatmen lassen. Man hatte doch schon über mehrere Jahre „wie auf gepackten Koffern“ gesessen, aber trotzdem gehofft, dass wenigstens dieses Stück Natur und Rückzugsraum dort in dem neu geplanten Wohngebiet eine Zukunft finden wird. Ganz anders soll es nun voraussichtlich das Schicksal der vielen Kleingärten um den Interkulturellen Garten sein. Der IKG bedauert es sehr, wenn diese unsere Nachbarn tatsächlich weichen müssen. Doch bis zum Beginn der Bauarbeiten, die den Startschuss zum Umzug des IKG auf seine endgültige Fläche innerhalb des Bebauungsgebiets geben wird, kann es noch gut zwei Jahre dauern. Eine Zeit, die es zu überbrücken gilt, will man die Gartengemeinschaft und das Projekt erhalten. Ein zwischenzeitlich erzwungener Umzug auf eine entfernte Fläche, würde alles gefährden, weshalb diese Möglichkeit von Seiten des IKG ausgeschlossen wird. Und doch scheint im Moment genau diese Gefahr zu bestehen.

    Der IKG befindet sich zwar auf stadteigenem Grund, doch ist er nicht der Hauptpächter. Hauptnutzerin der alten Schulgartenfläche – und die Nachfolgerin der insolventen HWBR – ist die Hotel- und Wirtschaftsschule (HWS). Der IKG nimmt etwa 1/5 dieser gesamten Fläche ein. Seit der Insolvenz des Vorgängers hat der IKG 1 1⁄2 Jahre lang die HWS um einen Nachfolgevertrag gebeten und mehrfach erinnert. Dieser wurde dem Gartenprojekt bisher unter Anführung allerlei schwer nachvollziehbarer Gründe verwehrt. Vertragsangebote, die dann kamen, waren aufgrund unannehmbarer Bedingungen nicht abschließbar. Vielfaches Entgegenkommen und Kompromissbereitschaft des IKG wurden meist ignoriert, und waren regelmäßig gefolgt von nicht nachvollziehbaren, sprunghaften Veränderungen der Forderungen mit zudem meist sehr kurzen Fristen.

    Erst sollte eine höhere Pacht, dann wieder eine geringere gezahlt werden. Stattdessen sollte Nutzungsmiete für Bauwägen gezahlt und deren Reparatur verantwortet werden. Dann stand die Bedingung des Baues eines Grundstück internen Zaunes samt Tor im Raum. Nachdem der IKG sich bereit erklärte, den Zaun zu bauen – erste Angebote waren schon eingeholt – war diese Forderung wieder hinfällig. Zahlreiche Emails und Gespräche, zuletzt auch gemeinsam mit Vertretern der KOE, dem stadteigenen Verwalter der Fläche, führten ins Leere. Nach mehrmaligen Ankündigungen, dass sie keinen Bedarf für die gesamte Fläche am „Groten Pohl“ hätte und beim KOE die komplette Fläche kündigen wolle (zuletzt im Mai), hat die HWS wenige Tage später nun Eigenbedarf für mehrere eigene Integrationsprojekte angemeldet.

    Damit ging eine Kündigung inklusive einer Räumungsandrohung für die Fläche des IKG einher. Und dies, obwohl einer gemeinsamen Nutzung des überaus großen Geländes durch mehrere Projekte nichts Rationales im Wege steht. Das aktuelle Angebot einer vorübergehenden Duldung durch einen befristeten Vertrag mit der HWS bis Ende Oktober 2017, ist für den IKG nicht annehmbar, da damit das Ende des IKG verschriftlicht und damit „besiegelt“ wäre. Dieses Angebot schließt explizit eine Weiternutzung „schon jetzt“ (Zitat) aus.

    Da alle gütlichen Einigungsversuche fehlgeschlagen zu sein scheinen, bleibt im Moment für den Garten nur der Weg des Appells an die offizielle Stadtpolitik, sich abermals zum Verbleib des IKG auf der stadteigenen Fläche zu bekennen und für eine Übergangslösung bis zum endgültigen B-Plan gemäßen Standortwechsel einzusetzen. Erste Schritte wurden bereits eingeleitet. Zur Bürgerschaftssitzung am 14. Juni wurden gleich zwei Anträge, zum einen von der SPD-Fraktion, zum anderen von der Verwaltung im Auftrag der Grünen-Fraktion, eingebracht. Beiden Anträgen wurde mehrheitlich zugestimmt, sodass die erste Hürde genommen wurde. Die GärtnerInnen des IKG sind darüber natürlich hoch erfreut und warten nun hoffentlich nur noch kurze Zeit auf ihren neuen Vertrag – mit der HWS oder direkt mit der KOE.


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  • Magarethengarten hat neues Grundstück in Aussicht

    (Gu, Mail)

    Es sieht so aus, dass wir ein neues Häuschen beziehen ( im Kollektiv mit mindestens einem anderen Verein) und auch wieder eine Brachfläche (UMZÄUNT!) von der Stadt bekommen (mehr …)