Schlagwort: Pachtverhandlungen

  • Erfurt: Stadt erwägt Pachtzahlungen

    Stadt plant für die Nutzung kommunaler/öffentlicher Flächen , dass die „symbolische Nutzungsgebühren“ durch Pachtzahlungen in Höhe von 20% des Bodenwerts ersetze werden sollen.

    Stadt beruft sich auf die Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung, wonach die verbilligte Überlassung kommunaler Flächen unzulässig sei, doch seine Ausnahmen möglich, wenn öffentliches Interesse bestehe, so wie bei Integrations- und Bildungsarbeit oder Umweltschutz. So eine „Unterwertüberlassung“ brauche eine spezielle Förderrichtlnie.

    -> Dafür stellen gerade einige Gärten Anträge. Grüne unterstützen.

    https://www.pressreader.com/germany/thuringer-allgemeine-erfurt/20250624/281857239517229

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  • Berlin: Einsatz für Mitefreiheit von TonSteineGärten

    Bisher konnte TonSteineGärten einen an die Fläche angrenzenden Kellerraum für Geräte und Bänke für eine kleinen Beitrag nutzen. Jetzt wird durch eine trauhänderische Verwaltung eine höhere Miete erhoben. Im Berliner GG-Programm ist enthalten, dass die GGs von Pacht- und anderen Zahlungen befreit werden sollen. Bis es dazu kommt, unetrstützt das Berliner Gartennetzwerk den Garten bei Verhandlungen, die Miete nicht zahlen zu müssen. (mehr …)

  • Düsselgrün will über Pachthöhe verhandeln

    (Gu, 26.11., Mail und Tel)

    „Stand: Am 25.11. fand ein Gespräch mit dem Gartenamt, dem Umlegungsausschuss und dem Liegenschaftsamt statt.  Es soll einen Vertrag geben, der der Initiative zusichert, dass sie bis Ende 2015 auf dem Grundstück bleiben kann. Mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dafür bedarf es jetzt eines Ansprechpartners, es gingen aber auch mehrere, der / die diesen Vertrag unterschreibt / unterschreiben. Zweite Bedingung: Die Fläche muss wie Grabeland betrachtet werden. Also einjährig nutzbar. Und es wird ein Pachtzins fällig. Bei Ziergärten liegt der bei 0,70 Euro / qm / Jahr. Man ist bereit auf 0,65 Euro / qm / Jahr runter zu gehen. Zudem wurde nochmal betont, dass es sich in jedem Fall um eine temporäre Nutzung handeln wird, also kein Kleingarten wird, auch wenn der Verbleib an der Haifastraße andauern sollte. Also kein Bau von Gartenhäuschen oder Anlage von Wegen der ähnliches. Zudem entstünde daraus kein Gewohnheitsrecht. Sollte also die Haifastraße geräumt werden müssen, besteht kein Anspruch auf eine adäquate Ersatzfläche (man will sich aber bemühen).  Wir überlegen, einen Verein zu gründen.“ Bzw wollen sie ggf unter den bereits vorhandenen Verein Niemandsland schlüpfen. Bei 600m² wären es wohl so 400 Euro Pacht pro Jahr, was sie mit Mitgliedsbeiträgen auch aufbringen könnten. Doch haben sie bisher die Fläche ja auch genutzt und nichts zahlen müssen und sie sind selbstbewußt genug, aufzeigen zu können, was sie für „die Öffentlichkeit“ ehrenamtlich alles leisten.

    Außerdem hat der Düsseldorfer Stadtrat beschlossen, dass es eine Ansprechperson für urbane Gemeinschaftsgärten geben soll.

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